Bei vielen Versicherungen sehen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen Zuschläge von bis zu fünf Prozent vor, wenn die Versicherten ihre Beiträge in mehreren Raten pro Jahr zahlen. Als Begründung werden in der Regel höhere Verwaltungskosten angeführt. In einem aktuellen Urteil des Landgerichts Stuttgart wurde eine entsprechende Klausel der Stuttgarter Lebensversicherung ( http://www.geld.de/... ) a.G. jedoch für unzulässig erklärt. Das Urteil richtet sich allerdings nicht gegen die Zuschläge an sich. Stattdessen beanstandete das Gericht, dass aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen nicht eindeutig hervorgehe, in welcher Höhe die zusätzlichen Kosten anfallen, weshalb die Teilzahlungsklausel intransparent und daher unzulässig sei.
Gemäß dem Transparenzgebot sind Rechte und Pflichten den Versicherungsnehmern klar, einfach und genau darzulegen. Das Urteil hinsichtlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen des beklagten Versicherers ist allerdings noch nicht endgültig, da das Unternehmen plant, in Berufung zu gehen.
Weitere Informationen: http://blog.geld.de/...