Wer noch das gute Silberbesteck im Schrank hat, sollte vielleicht darüber nachdenken, lieber dieses zu veräußern als die eigene Lebensversicherung. Schließlich entfällt bei dem Verkauf oft auch der Versicherungsschutz der Hinterbliebenen und nicht selten müssen Verbraucher beträchtliche monetäre Einbußen hinnehmen, wenn der Versicherungsabschluss noch nicht allzu lange her ist. Wer dem umgehen möchte, kann seine Versicherung bei einer Bank oder einem Versicherer beleihen. Dies sollte jedoch nur eine kurzfristige Alternative sein, da die Zinsen hier recht hoch ausfallen.
Ein andere Möglichkeit ist, die Versicherung auf dem sogenannten Zweitmarkt zu verkaufen. Hier werden Ansprüche aus den bestehenden Lebensversicherungen während ihrer Vertragslaufzeit gehandelt und Versicherte können zwischen zahlreichen Modellen wählen. Die wohl beste Variante dabei ist, die Versicherung an einen Investor zu verkaufen, der das Geschäft mit Eigenkapital finanziert. Auf diese Weise wird die Liquidität des Händlers und der Gewinn der Verkäufer gesichert. Wenn der Kaufpreis in Raten ausgezahlt wird, können Verkäufer teilweise bis zu hundert Prozent des Rückkaufwertes dank der Zinsen erhalten. Ausgenommen von dieser Variante sind jedoch staatliche und betriebliche Anlagemodelle wie auch bereits abgetretene Verträge. Der Hinterbliebenenschutz bleibt bei einem Verkauf nur dann bestehen, wenn der Käufer die Versicherung nicht kündigt. Aus diesem Grund sollten Kunden sich nach einem alternativen Versicherungsschutz umschauen wie beispielsweise eine Risikolebensversicherung (www.versicherungen.de/...).
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