Antriebslosigkeit, Schlafstörungen oder übermäßiger Alkoholkonsum können Anzeichen einer Depression sein. Die Krankheit ist in der Regel gut therapierbar. Fraglich ist jedoch, welche Ärzte ihren Patienten Zeit für Gespräche einräumen.
Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts in Kassel dürfen die Mediziner im Rahmen der vertragsärztlichen Regelversorgung gesprächstherapeutische Leistungen bei den gesetzlichen Kassen nicht abrechnen. Hintergrund dafür sei der Faktor der Wirtschaftlichkeit. Demnach übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten nur für jene Leistungen, die für die Mehrheit der Patienten als nutzbringend eingestuft werden. Der Wirkungsbereich der Spezialisten sei jedoch zu eng und komme nur für einen Bruchteil von Patienten in Frage.
Möglicherweise rückt die Thematik durch das starke Medienecho in Zukunft stärker in das Bewusstsein der Verantwortlichen. Bis dahin sind lediglich Kunden privater Krankenversicherungen auf der sicheren Seite. Schließlich bieten die Privaten in Bezug auf psychische Erkrankungen umfangreiche Leistungen an. Je nach Tarif übernehmen sie die Kosten für Behandlungen bei zugelassenen Therapeuten unterschiedlicher Spezialgebiete. Im Einzelfall ist demnach ein Vergleich (http://www.private-krankenversicherung.de/...) der Anbieter sinnvoll. Eine Ausnahme, die die meisten gemein haben, stellen jedoch Heilpraktiker dar. Die dort entstehenden Kosten unterstützen auch die privaten Versicherer in der Regel nicht.
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