Experten zufolge würden sich die Preissteigerungen wohl eher im kleinen Rahmen bewegen. Auch wenn noch keine genauen Zahlen feststehen, gehen sie von drei bis vier Euro pro Flugticket aus. Eine höhere Preissteigerung wäre auch aufgrund des großen Wettbewerbs im Bereich der Passagierflüge kaum denkbar. Damit blieben die Auswirkungen für die Passagiere letztendlich eher gering. Das könnte sich jedoch ändern, wenn Fluggesellschaften aufgrund des Vulkanausbruchs Konkurs anmelden müssen. Immerhin verzeichnen die Airlines momentan 150 Millionen Euro Umsatzausfälle täglich, so die Internationale Luftfahrtvereinigung IATA.
Während eine Preiserhöhung für Flugtickets noch Zukunftsmusik ist, kämpfen Reisende momentan um ihre Rechte bei den Fluggesellschaften. Denen wird zwar von der EU vorgeschrieben, im Falle höherer Gewalt den vollen Ticketpreis zu erstatten. Jedoch werden die Kosten für Umbuchungen oder zusätzliche Übernachtungen nur aus Kulanz übernommen. Bei Pauschalreisenden kann der Veranstalter den Vertrag vorzeitig kündigen, muss jedoch für einen kostenlosen Rücktransport sorgen. Alle weiteren Mehrkosten werden im Normalfall zu 50 Prozent vom Veranstalter übernommen, den Rest zahlt der Kunde selbst. Bei Flugstornierungen aufgrund des Vulkanausbruchs besteht wiederum kein Recht auf finanzielle Entschädigung, da der Ausfall nicht von der Airline verschuldet wurde.
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