Bereits am 1. Januar 2010 tritt die neue Regelung bezüglich der AU-Plakette in Kraft. Diese wird nun nicht mehr ausgegeben und vorhandene Plaketten werden bei der nächsten Hauptuntersuchung entfernt. Die HU-Plakette am hinteren Nummernschild übernimmt dabei die Funktion der alten AU-Schildchens. Sie bescheinigt neben bestandener Hauptuntersuchung ebenfalls eine erfolgreiche Abgasuntersuchung. Eine weitere Änderung, die mit Jahresbeginn wirksam wird, ist die Aufnahme einer EU-Vorschrift. Sie fügt dem Bußgeldkatalog einen neuen strafbaren Tatbestand hinzu: Wer einen PKW (www.auto.de/...) trotz erloschener Betriebserlaubnis nutzt, darf ein Bußgeld von 90 Euro zahlen. Im Falle eines LKW oder Busses beträgt das fällige Bußgeld 180 bzw. 270 Euro.
Außerdem beginnen 2010 in mehreren Bundesländern Pilotprojekte, die eine Kraftfahrzeugzulassung über das Internet erlauben. Nach einer erfolgreichen Testphase in Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen, soll die Onlinezulassung ebenso in anderen Bundesländern eingeführt werden.
Schließlich bringt das neue Jahr zudem eine gesetzliche Änderung, die künftige Fahrzeughalter beim Finanzierungskauf eines PKW vor scheinbar günstigen Angeboten schützen soll. Aufgrund der neuen Verbraucherkreditrichtlinie sind Autohersteller und -händler ab 11.06.2010 verpflichtet, bereits in der Werbung klare und transparente Angaben zum effektiven Jahreszins zu machen.
Weitere Informationen: www.auto.de/...