Im Hotelzimmer Schimmel entdeckt, statt Sandstrand Felsbroken oder lärmende Diskotheken in der Nacht. Nicht bei allen Unannehmlichkeiten können Reisende Schadenersatz einfordern. Wenn im Katalog beispielsweise von weiten Stränden die Rede ist, muss es sich nicht zwingend um Sandstrände handeln. Ein Zimmer zur Meerseite ist nicht mit einem Zimmer mit Meeresblick gleichzusetzten.
Dasselbe gilt für "ortstypische" Gegebenheiten. Dazu zählen beispielsweise Moskitos in Asien. Solche Dinge werden von Anwälten als hinnehmbare Unannehmlichkeiten eingestuft und sind kein Grund für Schadenersatz.
Bei Ungeziefer verhält sich die Sache ein wenig anders. Bei hohem Aufkommen von beispielsweise Kakerlaken in einem kostengünstigen Hotel sowie bei einzelnen Schädlingen in einem Luxushotel können die Gäste vor Ort Abhilfe verlangen. Diese muss gleichwertig und kostenlos sein. Wenn das nicht möglich ist, besteht tatsächlich die Möglichkeit, den Reisepreis zu mindern und zusätzlich Schadenersatz zu verlangen.