Da der 30. November als Stichtag zum Versicherungswechsel aufgrund der Medienberichterstattung in den Köpfen vieler Deutscher fest verankert ist, verschicken viele Gesellschaften ihre Mitteilungen erst ab Ende November.
Unverzichtbar ist eine genaue Überprüfung des zugegangenen Schreibens. Laut dem ADAC ist es unter Versicherungsgesellschaften allgemein üblich, eine Tariferhöhung zu verschleiern. Dies passiert beispielsweise, wenn der Fahrzeughalter in eine günstigere Schadens- oder Regionalklasse eingestuft wird, der Versicherungsbeitrag aber unverändert bleibt.
Von einem eventuellen Sonderkündigungsrecht muss bis einen Monat nach Erhalt des Bescheids Gebrauch gemacht werden. Als empfehlenswert gilt ein Versand der Kündigung per Einschreiben mit Rückschein.
Kauft sich der Versicherte ein neues Auto (http://www.auto.de/...), kann die Versicherung problemlos gewechselt werden. Kein Sonderkündigungsrecht existiert allerdings, wenn sich im Versicherungsjahr ein Schadensfall ereignet.
Ebenso wichtig wie die Preise ist laut ADAC ein Leistungsvergleich der ins Auge gefassten Anbieter. Es lohnt sich auch, den bisherigen Versicherer nach günstigeren Tarifen zu fragen.
Weitere Informationen:
http://www.auto.de/...