Für neu gebaute Häuser gilt in Zukunft, dass der gesamte Jahresprimär-Energiebedarf um 30 Prozent tiefer liegen muss als noch bei der verbindlichen Energiesparverordnung von 2007. Bei größeren Baumaßnahmen an Gebäudeaußenseiten müssen außerdem bessere energetische Werte erreicht werden. Durchschnittlich soll die die Effizienz dabei um 15 Prozent gesteigert werden.
Laut der neuen Energiesparverordnung sollte weiterhin eine moderne Heizungsanlage eingebaut werden. Außerdem sieht die Neuregelung vor, dass die oberste begehbare Geschossdecke oder das darüber liegende Dach bis Ende 2011 eine bessere Wärmedämmung erhält.
Viele Wohnhäuser verfügen noch über eine Nachtstromspeicherheizung. Wenn diese älter als 30 Jahre ist, muss sie bis 2019 durch ein neues effizienteres Gerät ersetzt werden. Alle zugänglichen Heizungs- und Warmwasserleitungen, die sich in einem unbeheizten Keller befinden, müssen gedämmt werden. Hinzu kommt, dass alle Öl- und Heizkessel, die noch vor 1978 eingebaut wurden, ersetzt werden müssen.
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