Trotz entsprechender Klauseln im Vertrag melden verschiedene private Krankenkassen ihre Zweifel an, wenn deren Patienten für eine heilpraktische Behandlung eine Kostenübernahme fordern. Die Wirksamkeit solcher Behandlungsmethoden wird aufgrund mangelnder wissenschaftlicher Beweise häufig hinterfragt. Die Naturheilkunde ist aber längst nicht mehr als Hokuspokus verpönt und muss laut jüngstem Entscheid des Landgerichts Münster als versicherungswürdige Behandlungsmethode anerkannt werden.
Schwierig gestaltet sich für die Patienten die Wahl des passenden tarifs der jeweiligen Krankenversicherung. Meist lassen diese sich aber je nach gewünschtem Leistungsumfang in drei Schutzstufen einteilen: Basis, Standard und Komfort. Auch für Geringverdienende, Studenten oder junge Familien finden sich preisgünstige Angebote. Hier sollten sich die Patienten einer umfangreichen Beratung (http://www.private-krankenversicherung.de/...) unterziehen. So erstattet beispielsweise die Allianz private Krankenversicherung mit dem AktiMed Start-Tarif alternativmedizinische Behandlungen wie Schröpfen oder Akupunktur. Der PRIMO-Tarif bei der Halleschen Krankenversicherung umfasst hingegen die Übernahme der Rechnungshöhe um 75% bei einem Wert von bis zu 1.000 Euro.
Weitere Informationen:
http://news.private-krankenversicherung.de/...