Demnach haben privat Versicherte achtmal mehr Chancen auf die Erfüllung ihres Kinderwunsches durch In-Vitro-Fertilisation als gesetzlich versicherte Patienten. Hingegen müssen seit 2004 gesetzlich versicherte Frauen mit Fruchtbarkeitsproblemen die Hälfte der Kosten für die ersten drei Versuche einer Fertilitätsbehandlung zahlen. Schlagen diese fehl, müssen alle weiteren Versuche vom Patienten selbst getragen werden. Eine umfangreiche Beratung (http://www.private-krankenversicherung.de/...) sollte daher unbedingt vorher mit dem behandelnden Arzt stattfinden. Dagegen bekommen privat Versicherte nicht nur die einzelnen Behandlungen zur künstlichen Befruchtung vollständig finanziert, die private Krankenkasse weist auch mehr Geduld in diesem empfindlichen Sektor auf.
Schließlich schlägt sich auch die Kostenerstattungspolitik der gesetzlichen Kassen in Geburtenzahlen nieder. So sank bereits ein Jahr nach der Finanzierungsänderung die Behandlungsrate gegen Infertilität von 95000 auf 55000 unternommene Versuche. Und auch weniger durch künstliche Befruchtung entstandene Kinder kamen nach dem Jahr 2004 bei den gesetzlich Versicherten zur Welt: Statt 18500 waren es nur noch 10000. Dagegen blieben die Versuchs- und Geburtenzahlen bei den privat versicherten Paaren nahezu gleich.
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