Generell gilt, dass die Größe des Tieres entscheidend für die Versicherungslage ist. So sind Kleintiere wie Vögel, Kaninchen, Meerschweinchen aber auch Katzen automatisch in der Haftpflichtversicherung der Familie mit eingeschlossen. Dagegen brauchen größere tierische Begleiter wie Hunde oder gar Pferde eigens eine Versicherung, die Tierhaftpflichtversicherung.
Ist man jedoch mit seinem Vierbeiner angemessen versichert und ein Unfall passiert, prüft die Versicherung zunächst die Schadensersatzpflicht. Falsche Ansprüche werden, wenn es sein muss, vor Gericht abgewehrt. Ist jedoch der Versicherte zurecht zum Schadensersatz verpflichtet, zahlt die Versicherung in der Regel die beim Unfall entstandenen Kosten.
Doch die Versicherung ist nur dann zum Zahlen verpflichtet, wenn der jeweilige Schadensfall ein so genanntes plötzliches Ereignis ist. Wenn also Bello schon seit Anbeginn die Tapeten malträtiert und dies auch bewiesen werden kann, zum Beispiel mit Fotos, dann ist die Versicherung zu einer Zahlung nicht verpflichtet. Wirft jedoch eine im Grunde friedliche Hauskatze bei den Nachbarn ein teures Porzellanstück um, kann sich der Tierbesitzer durchaus auf eine Zahlung seitens der Versicherung verlassen.
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