Im Falle eines Unfalls entstehen schnell Kosten von mehreren Tausend Euro. Ohne entsprechenden Versicherungsschutz sprengt dies sicher in vielen Fällen die Finanzen (www.boersennews.de/finanzen) der Zahlungspflichtigen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung sorgt dafür, dass Geschädigte unabhängig von der wirtschaftlichen Situation des Unfallverursachers die entstandenen Kosten ersetzt bekommen. Dies betrifft sowohl Schäden am Fahrzeug als auch an Personen. So kommen die Versicherungen auf materieller Seite für Reparaturen, Bergungskosten sowie für die Mietwagenkosten des Geschädigten auf. Darüber hinaus stehen sie für den krankheitsbedingten Verdienstausfall, Schmerzensgeld und im Ernstfall für eine monatliche Rente des Unfallopfers ein.
Gerade bei Neuwagen lohnt über die Pflichtversicherung hinaus eine freiwillige Kasko-Versicherung. Sie springt dort ein, wo die Kfz-Haftpflicht nicht zahlt. In erster Linie sind dies Schäden am eigenen Fahrzeug. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie durch einen selbst verschuldeten Unfall, im Zuge eines Unwetters oder durch Vandalismus entstanden sind. Der Umfang der Versicherungsleistungen richtet sich danach, ob der Kunde sich für eine Voll- oder eine Teilkasko entscheidet.
Kfz-Versicherungen werden in der Regel für den Zeitraum von einem Jahr abgeschlossen. Eine Kündigung kann jedes Jahr zum 30. November ausgesprochen werden. Andernfalls verlängert sich die Versicherung stillschweigend um ein weiteres Jahr.
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