Der Begriff Winterreifen (http://www.auto.de/... ) wird in der deutschen Straßenverkehrsordnung zwar nicht explizit erwähnt, vorgeschrieben sind sie bei schlechtem Wetter dennoch. Anders in der Schweiz. Dort gilt keine Winterreifenpflicht. Es empfiehlt sich aus versicherungsrechtlichen Gründen dennoch, das Auto mit den Saison-Pneus auszustatten.
Im Nachbarland Österreich haben Pkw- und Lkw-Fahrer keine Wahl. Hier ist der Winterreifensatz vom 1. November bis zum 15. April des Folgejahres gesetzlich vorgeschrieben. Als Winterreifen werden auch Ganzjahresreifen mit der M+S-Kennzeichnung anerkannt. Vorschrift ist eine Profiltiefe von mindestens vier Millimeter. Mitunter werden zusätzlich Schneeketten verlangt.
In Italien wird bei winterlichem Wetter ebenfalls mit Winterreifen gefahren. Allerdings sind die Pneus nur in einigen Regionen, zum Beispiel in Südtirol oder Mailand, obligatorisch. Im Aostatal, der kleinsten Region des Landes, müssen die Winterreifen vom 15. Oktober bis zum 15. April angelegt werden.
Frankreich hält es ähnlich wie Italien und schreibt die Saison-Reifen nur für einige Gebirgsregionen vor, in Kroatien entscheidet das Wetter und die Straßenlage über gesetzliche Vorschriften. In Tschechien gibt es erst seit diesem Jahr eine komplette Winterreifenpflicht (1. November bis 31. März). Zuvor wurden Straßen einzeln gekennzeichnet.
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