Die Unister Holding hatte mit einer Kartellamtsbeschwerde, die sie bereits Mitte des Jahres 2011 eingereicht hatte, das Verfahren gegen HRS ins Rollen gebracht. Dem war vorausgegangen, dass sich zahlreiche Hotels bei Unister über das massiv wettbewerbsverzerrende Verhalten von HRS beschwert hatten. So hatte HRS beispielsweise mit aggressiven Drohgebärden gegenüber den Hotels zu verhindern versucht, dass Kunden bei Reisebuchungsportalen wie ab-in-den-urlaub.de, ab-in-den-urlaub-deals.de oder hotelreservierung.de günstigere Hotelraten buchen können als dies bei HRS der Fall ist.
"Wir freuen uns, dass das Kartellamt jetzt für mehr Wettbewerb im Hotelmarkt sorgt und HRS die wettbewerbsschädigenden Praktiken im Hotelmarkt untersagt und der Verbraucher durch größere Transparenz stets die Chance auf beste Hotelpreise hat", so Dr. Konstantin Korosides von Unister.