Die Teilungserklärung ist die Mitteilung des Grundstückseigentümers über die einzelnen Eigentumseinheiten der Wohnanlage und entspricht einer Art Aufteilungsplan, der die einzelnen Besitzansprüche der Räumlichkeiten festhält. Diese Erklärung muss wegen der Absicherung der Rechtsverhältnisse im Grundbuch festgehalten werden. So lässt sich mit der Teilungserklärung das Miteigentum, das Sonder- sowie das Gemeinschaftseigentum genau festlegen. Die exakte Zuteilung erfolgt durch eine Bauzeichnung, aus der Standort und Größe der Zuordnung ersichtlich sind. Der private Wohnraum muss mit einer einheitlichen Nummer deutlich gekennzeichnet werden, da er sonst nicht zum Sondereigentum zugeteilt werden kann. Wird beispielsweise ein Raum im Haus (http://www.myimmo.de/...) vergessen zu kennzeichnen, wird dieser automatisch dem Gemeinschaftseigentum zugeschrieben und der Rechtsanspruch verfällt. Eine genaue Prüfung der Teilungserklärung ist daher Pflicht.
Weiterhin ist es nicht möglich, willkürlich Anlagen zum Sondereigentum zu deklarieren, wenn diese gesetzlich abgesicherte Gemeinschaftseigentum-Anteile sind. Hierunter zählen zum Beispiel Fenster, da diese architektonisch-gestaltete Bauteile sind. Lediglich die inneren Elemente wie der Anstrich oder die Griffe sind dem Sondereigentum angeschlossen.
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