Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat angekündigt, schon bald homöopathische Therapien aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung zu streichen. Bisher wurden sie von den meisten Krankenkassen als freiwillige Satzungsleistung bezahlt oder bezuschusst. Damit soll nach den Plänen von Lauterbach Schluss sein. Auch andere Leistungen, die keinen medizinisch belegbaren Nutzen haben und deren Wirksamkeit wissenschaftlich nicht erwiesen ist, könnten dem Sparkurs der Bundesregierung zum Opfer fallen. Wer nicht auf Naturheilverfahren und alternative Behandlungsmöglichkeiten verzichten möchte, kann mit einer ambulanten Zusatzversicherung privat vorsorgen. „Die Leistungen sind in der privaten Krankenversicherung vertraglich garantiert und können nicht nachträglich von der Versicherung gestrichen oder gekürzt werden“, erklärt Gruppenleiter Thorsten Heiselbetz von der uniVersa Krankenversicherung. Oftmals sind bei ambulanten Zusatztarifen noch weitere Leistungen enthalten, zum Beispiel Osteopathie, ergänzende Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen, individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), Brillen, Kontaktlinsen sowie eine Laserbehandlung der Augen zur Behebung von Kurzsichtigkeit. Auch hier sind Kassenpatienten meist Selbstzahler und finanziellen Eigenbeteiligungen ausgesetzt, ergänzt Heiselbetz.
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