Die uniVersa hat ihre Produkte zur dritten Schicht der Altersvorsorge zum Jahresstart weiter optimiert. So sind bei den fondsgebundenen Rentenversicherungen jetzt bis zu zehn Einzelfonds (vorher fünf) wählbar. Neu aufgenommen wurde ein „ESG-Finder“ (Environment, Social, Governance-Anlagekriterien), über den Nachhaltigkeitsfonds selektiert werden können. Beitragserhöhungen sind künftig jederzeit zur nächsten Beitragsfälligkeit möglich. Die Rentengarantiedauer im Todesfall wurde verlängert und kann jetzt bis zu einem rechnungsmäßigen Alter von 91 Jahren vereinbart werden. Kombinierbar ist sie mit dem Baustein Flexible Zuwachsphase, durch den die Laufzeit des Vertrags später individuell bis zum Endalter 85 Jahre verlängert werden kann. Auf Wunsch können die beiden Regelungen jetzt flexibel aufeinander abgestimmt werden. Bei einer Teilauszahlung vor Rentenbeginn muss das verbleibende Restguthaben nur noch 1.500 Euro (vorher 3.000) betragen, beim Garantiemodell 5.000 Euro. Nach Rentenbeginn wurde der Mindestbetrag für eine Teilauszahlung auf 1.000 Euro (vorher 2.500) reduziert. Damit können später neben der Rentenzahlung auch kleinere Geldbeträge kapitalisiert werden. Beim Garantiemodell ist eine Beitragsgarantie zwischen 50 und 80 Prozent der eingezahlten Beiträge frei wählbar. Verbessert wurde auch die fondsgebundene Rürup-Rente. Auch hier lässt sich die Rentengarantie im Todesfall mit der Zuwachsphase flexibler auf die Lebenspläne abstimmen. Zudem ist ein vorzeitiger Rentenbeginn jetzt ohne weitere Erfordernisse ab 62 Jahren möglich. Bisher war dies nur maximal fünf Jahre vor Ablauf des Vertrags möglich.
Altersvorsorge: uniVersa setzt auf mehr Flexibilität
Die uniVersa hat ihre Produkte zur dritten Schicht der Altersvorsorge zum Jahresstart weiter optimiert. So sind bei den fondsgebundenen Rentenversicherungen jetzt bis zu zehn Einzelfonds (vorher fünf) wählbar. Neu aufgenommen wurde ein „ESG-Finder“ (Environment, Social, Governance-Anlagekriterien), über den Nachhaltigkeitsfonds selektiert werden können. Beitragserhöhungen sind künftig jederzeit zur nächsten Beitragsfälligkeit möglich. Die Rentengarantiedauer im Todesfall wurde verlängert und kann jetzt bis zu einem rechnungsmäßigen Alter von 91 Jahren vereinbart werden. Kombinierbar ist sie mit dem Baustein Flexible Zuwachsphase, durch den die Laufzeit des Vertrags später individuell bis zum Endalter 85 Jahre verlängert werden kann. Auf Wunsch können die beiden Regelungen jetzt flexibel aufeinander abgestimmt werden. Bei einer Teilauszahlung vor Rentenbeginn muss das verbleibende Restguthaben nur noch 1.500 Euro (vorher 3.000) betragen, beim Garantiemodell 5.000 Euro. Nach Rentenbeginn wurde der Mindestbetrag für eine Teilauszahlung auf 1.000 Euro (vorher 2.500) reduziert. Damit können später neben der Rentenzahlung auch kleinere Geldbeträge kapitalisiert werden. Beim Garantiemodell ist eine Beitragsgarantie zwischen 50 und 80 Prozent der eingezahlten Beiträge frei wählbar. Verbessert wurde auch die fondsgebundene Rürup-Rente. Auch hier lässt sich die Rentengarantie im Todesfall mit der Zuwachsphase flexibler auf die Lebenspläne abstimmen. Zudem ist ein vorzeitiger Rentenbeginn jetzt ohne weitere Erfordernisse ab 62 Jahren möglich. Bisher war dies nur maximal fünf Jahre vor Ablauf des Vertrags möglich.