Der Staat hat die Rahmenbedingungen zur Förderung der Altersvorsorge verbessert. Attraktiver geworden ist die Rürup-Rente. Während der Sparphase sind die Beiträge jetzt zusammen mit denen der gesetzlichen Rentenversicherung und berufsständischer Versorgungswerke bis zu 27.566 Euro pro Jahr steuerlich abzugsfähig. „Das sind 1.038 Euro mehr als im Vorjahr“, erklärt die uniVersa Versicherung. Für zusammen veranlagte Ehepaare gilt der doppelte Höchstwert. Verbesserungen gab es auch bei der betrieblichen Altersvorsorge. In diesem Jahr können bis zu 3.624 Euro (Vorjahr: 3.504) steuer- und sozialabgabenfrei vom Bruttogehalt fürs Alter gespart werden. „Der Arbeitgeber zahlt hierauf noch einen Zuschuss von mindestens 15 Prozent“, so die uniVersa. Wer noch mehr Steuern sparen möchte, kann den gleichen Betrag noch einmal per Bruttogehaltsumwandlung fürs Alter anlegen. Insgesamt bleiben damit bis zu 7.248 Euro (Vorjahr: 7.008) über die betriebliche Altersvorsorge steuerfrei. Erhöht hat sich auch der Freibetrag, bis zu dem versicherungspflichtige Rentner keine Krankenversicherungsbeiträge auf ihre Betriebsrente bezahlen müssen. Er stieg auf 176,75 Euro pro Monat (Vorjahr 169,75). Damit bleiben Kapitalabfindungen bis zu 21.210 Euro (Vorjahr: 20.370) von Krankenversicherungsbeiträgen verschont.
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