Keine versteckten Gebühren und Kosten
Verbraucherschützer raten bei Darlehensverträgen immer auch die Nebenkosten im Auge zu haben. Hier ist die uniVersa besonders kundenfreundlich und verlangt keinerlei Bearbeitungsgebühren, Teilauszahlungszuschläge, Kontoführungs- oder Prolongationsgebühren, die bei Ablauf der Zinsbindung oder Verlängerung des Darlehens fällig werden. Wertgutachten erstellen je nach Darlehenssumme und Baujahr eigene Fachleute und berechnen hierfür keine Schätzkosten oder Wertermittlungsgebühren. Die uniVersa verzichtet zudem auf Koppelungsverträge, zum Beispiel den Abschluss einer Risikolebensversicherung. Dennoch empfiehlt sie Bauherren dringend auf die private Vorsorge bei Einkommensverlust durch Berufsunfähigkeit oder im Todesfall zu achten, zwingend vorgeschrieben ist dies allerdings nicht.