Die Ausbildungsvergütung über alle Ausbildungsjahre lag bei tarifgebundenen Betrieben im letzten Jahr nach Angaben des Bundesinstitutes für Berufsausbildung im Durchschnitt bei 1.028 Euro brutto pro Monat. Netto kommen zum Beispiel bei einem 18-Jährigen nach Abzug von durchschnittlichen Sozialabgaben und Lohnsteuer rund 820 Euro monatlich heraus.
Lücke bei Arbeitsunfähigkeit
Wer sein Einkommen bedarfsgerecht absichern möchte, falls er krankheitsbedingt nicht mehr arbeiten kann, sollte schrittweise vorgehen und sich möglichst viele Ausbauoptionen sichern, empfiehlt die uniVersa Versicherung. Bis zu sechs Wochen haben Azubis in der Regel Anspruch auf Lohnfortzahlung durch ihren Arbeitgeber. Danach setzt das gesetzliche Krankengeld ein. Hier gibt es 70 Prozent vom Brutto-, maximal jedoch 90 Prozent vom Nettogehalt abzüglich Sozialabgaben. Für den Azubi im Beispiel bedeutet das ein monatliches Krankengeld von 632 Euro. Die Lücke zum Nettoeinkommen in Höhe von 188 Euro – etwa 23 Prozent – kann mit einer privaten Krankentagegeldversicherung geschlossen werden.
Absicherung bei Berufsunfähigkeit
Für den Fall, dass der Beruf auf Dauer nicht mehr ausgeübt werden kann, ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) sinnvoll. Der Abschluss sollte möglichst früh erfolgen. Zum einen fällt der Beitrag umso niedriger aus, je jünger man ist. Zum anderen sind Vorerkrankungen noch seltener, die zu Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen oder einer Antragsablehnung führen können. Die Höhe des Beitrages richtet sich zudem nach dem ausgebübten Beruf, der gewählten monatlichen Rente und der Leistungsdauer der BU-Absicherung. Sie sollte bis zum gesetzlichen Regelaltersrentenbeginn mit 67 Jahren abgeschlossen werden.
Ausbauoptionen im Auge behalten
Wichtig ist bei beiden Policen, dass sie mit dem Leben des Azubis ausbaubar sind, empfiehlt die uniVersa. Das Krankentagegeld kann bei einer Gehaltserhöhung meist innerhalb von zwei Monaten ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten an das neue Einkommen angepasst werden. Noch weiter gehen die Nachversicherungsgarantien bei der Berufsunfähigkeitsversicherung. Hier sollte der Schutz auch bei verschiedenen Lebensereignissen ohne erneute Gesundheitsprüfung aufgestockt werden können, beispielsweise bei erfolgreichem Ausbildungsabschluss, Heirat, Geburt von Kindern, Erwerb einer selbst genutzten Immobilie oder Wechsel in die Selbstständigkeit. Verbraucherfreundliche Angebote bieten sogar einen ereignisunabhängigen Ausbau etwa nach fünf oder zehn Versicherungsjahren sowie eine Verlängerung der Leistungsdauer an, falls die Regelaltersgrenze im Zuge einer Rentenreform erhöht wird.