Krankentagegeld bei Arbeitsunfähigkeit
Bei Arbeitsunfähigkeit zahlt der Arbeitgeber während der ersten sechs Wochen das Nettogehalt weiter. Danach erhalten gesetzlich Krankenversicherte 70 Prozent ihres Bruttoverdienstes, maximal jedoch 90 Prozent vom Nettogehalt, als Krankengeld. Bei freiwillig Versicherten ist es auf 2.598,75 Euro im Monat begrenzt. Abgezogen werden noch Sozialversicherungsbeiträge von 12,425 Prozent sowie bei Kinderlosen zusätzlich 0,25 Prozent. Unter dem Strich fehlen also bei einer längeren Arbeitsunfähigkeit monatlich bis zu 21,41 Prozent im Geldbeutel. Die Lücke sollte mit einer Krankentagegeldversicherung möglichst vollständig geschlossen werden, da gerade am Anfang der Immobilienfinanzierung die Abhängigkeit vom Nettogehalt in der Regel sehr hoch ist.
Berufsunfähigkeit und Todesfall absichern
Kann der Beruf krankheitsbedingt auf Dauer nicht mehr ausgeübt werden, steht das gesamte Einkommen und damit der Traum vom Eigenheim auf dem Spiel. Von der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es nur eine niedrige Erwerbsminderungsrente von durchschnittlich 692 Euro. Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung lässt sich die Einkommenslücke individuell schließen. Für privat Krankenvollversicherte bietet die uniVersa über das Einkommenssicherungskonzept "unisafe" einen nahtlosen Übergang vom Krankentagegeld zur Berufsunfähigkeit an. Dort kann es sonst durch unterschiedliche Regelungen in den Versicherungsbedingungen zu einer unerwarteten Versorgungslücke kommen. Mit einer Risikolebensversicherung sollte das Todesfallrisiko und damit die Hinterbliebenen abgesichert werden. Für die Immobilienfinanzierung empfiehlt es sich, einen Vertrag zu wählen, der sich mit einer fallenden Versicherungssumme an der Restschuld orientiert. Das schont den Geldbeutel und sichert Hinterbliebene gleichzeitig bedarfsgerecht ab.