Eine Hausratversicherung ersetzt Schäden, die durch Brand und Blitzschlag entstanden sind. Überspannungsschäden infolge eines indirekten Blitzschlages in eine Stromleitung sind nur mitversichert, wenn sie extra eingeschlossen wurden. Computerdateien fallen allerdings nicht unter den Versicherungsschutz, da es sich um keine Sachen im Sinne der Hausratversicherungsbedingungen handelt, urteilte das Landgericht Stuttgart (AZ 5 S. 106/04). Kosten zur Datenrettung, die durch eine Spezialfirma entstanden sind, müssen nicht ersetzt werden. Mittlerweile gibt es vereinzelt Angebote am Markt, die Wiederherstellungskosten privater Computerdateien übernehmen. So zahlt die uniVersa Versicherung bis zu 250 Euro bei allen versicherten Gefahren der Hausratversicherung. Also nicht nur bei Überspannungs-, sondern beispielsweise auch bei Leitungswasserschäden. Über ein Assistanceleistungspaket können zusätzlich Datenrettungskosten nach einem Hardwaredefekt und bei Datenverlust aufgrund schädlicher Virenprogramme eingeschlossen werden.
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