Gesetzlich Krankenversicherte sollten sich bei ihrer Krankenkasse erkundigen, wie hoch ihr Krankengeldanspruch ist. Bei Arbeitnehmern beträgt er in der Regel nach sechs Wochen Lohnfortzahlung 70 Prozent vom Bruttogehalt, maximal 90 Prozent vom netto - höchstens jedoch 3.386,40 Euro pro Monat. Davon werden noch Sozialabgaben von rund zwölf Prozent abgezogen. Mit einer privaten Krankentagegeldversicherung lässt sich eine vorhandene Lücke bedarfsgerecht schließen.
Staatlicher Schutz reicht kaum aus
Kann der Beruf auf Dauer krankheitsbedingt nicht mehr ausgeübt werden, gibt es vom Staat die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Hier wird allerdings das Restleistungsvermögen am allgemeinen Arbeitsmarkt berücksichtigt. Im Durchschnitt betrug die gesetzliche Erwerbsminderungsrente 2021 für Neurentner nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung gerade einmal 917 Euro Netto monatlich. „Für die meisten Versicherten reicht dies kaum aus, um davon den gewohnten Lebensstandard zu finanzieren und die Immobilienrate weiter bezahlen zu können“, so die uniVersa. Mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung kann der Einkommensverlust bei Berufsunfähigkeit (BU) gezielt abgesichert werden. Die BU-Rente sollte großzügig bemessen sein und im Ernstfall zur Deckung der monatlichen Kosten ausreichen.
Nachversicherungsgarantie wichtig
Junge Menschen mit späterem Eigenheimwunsch sollten beim Abschluss darauf achten, dass die Berufsunfähigkeitspolice möglichst umfangreiche Nachversicherungsgarantien ohne erneute Gesundheitsprüfung enthält, etwa beim Eigenheimkauf oder zusätzlich nach fünf, zehn und fünfzehn Jahren. Bei der uniVersa kann beispielsweise darüber auch nachträglich ein zweiter Vertrag mit einer kürzeren Laufzeit abgeschlossen werden, der auf den Tilgungsplan der Finanzierung abgestimmt und damit preiswerter ist.