Kasse erhöht Festzuschuss
Gesetzlich Krankenversicherte, die ihr Bonusheft jährlich beim Kontrolltermin abstempeln lassen, erhalten bei Zahnersatz einen höheren Festzuschuss. Normal deckt dieser 50 Prozent der Kosten für eine einfache und funktionale Regelversorgung. Wer ein lückenlos geführtes Bonusheft vorweisen kann, bekommt nach fünf Jahren eine Aufstockung auf 60 und nach zehn Jahren auf 65 Prozent.
Zusatzversicherung belohnt Vorsorge
Auch einige private Zahnzusatzversicherungen belohnen regelmäßige Zahnvorsorge. Die uniVersa verdoppelt zum Beispiel bei ihrem Komforttarif den gesetzlichen Festzuschuss inklusive der Aufstockung bis zum Rechnungsbetrag. „Da selbst bei einer normalen Kassenversorgung meist Zusatzkosten entstehen, die vom Patienten selbst getragen werden müssen, können diese über den erhöhten Festzuschuss reduziert oder ausgeglichen werden“, erklärt Markus Kolotylo, Abteilungsleiter Krankenleistung. Eine privatzahnärztliche Versorgung mit hochwertigem Zahnersatz, Inlays und Implantaten bietet die uniVersa im Privattarif. Auch dort wird regelmäßige Zahnvorsorge belohnt: Statt einer Erstattung von normal 80 Prozent der Kosten gibt es bei einem lückenlos geführten Bonusheft nach fünf Jahren 85 Prozent und nach zehn Jahren 90 Prozent.
Jetzt noch schnell Termin vereinbaren
Wer in diesem Jahr noch nicht beim Zahnarzt zur Zahnkontrolle war, sollte sich beeilen und einen Termin ausmachen, empfiehlt die uniVersa. Bei Erwachsenen reicht für das Bonusheft eine jährliche Kontrolle aus. Bei Kindern ab 6 Jahren und Jugendlichen sind zwei Stempel pro Jahr erforderlich.
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