Jugendgewalt ist seit Jahren ein Thema, das Medien und Gemüter immer wieder bewegt. Doch wie sieht es um den Versicherungsschutz aus, wenn man plötzlich Opfer einer Gewalttat wird? Die Krankheitskosten werden von den Krankenkassen und der privaten Krankenversicherung übernommen. Bleibt eine dauerhafte Invalidität zurück, müsste normalerweise die private Unfallversicherung einspringen. Doch nicht alle Policen halten, was sich der Verbraucher davon verspricht. Versicherte sollten unbedingt darauf achten, dass im Kleingedruckten gewalttätige Auseinandersetzungen ausdrücklich mitversichert sind, rät die uniVersa Versicherung. Sonst kann es sein, dass Opfer im Ernstfall leer ausgehen. Sollen Schadenersatzansprüche gegen den Täter notfalls gerichtlich ohne Kostenrisiko durchgesetzt werden, empfiehlt es sich darauf zu achten, dass in der Rechtsschutzversicherung ein Opferschutz mitversichert ist. Sinnvoll ist es auch, seine eigene Haftpflichtversicherung um eine Forderungsausfalldeckung aufzustocken. Dann erhalten Geschädigte selbst dann Geld, wenn vom Täter nichts zu holen ist bzw. kein Haftpflichtversicherungsschutz besteht. Solche sinnvollen Extras sind bei guten Angeboten bereits mitversichert oder können für ein paar Euro Mehrbeitrag eingeschlossen werden.
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