Wer fürs Alter mit einer fondsgebundenen Rentenversicherung vorsorgt, stößt zwangsläufig auf den Begriff „Rentenfaktor“. Was es damit auf sich hat, erklärt die uniVersa.
Der Rentenfaktor ist eine wichtige Rechengröße bei Fondspolicen. Er gibt an, mit welchem Wert das gebildete Kapital zu Rentenbeginn in eine lebenslange Altersrente umgerechnet wird. Meist erfolgt die Umrechnung in eine Jahresrente je 1.000 Euro Fondsvermögen. „Wer beispielsweise 50.000 Euro Kapital gebildet hat, erhält bei einem Rentenfaktor von 30 eine monatliche garantierte Rente von 125 Euro“, erklärt die uniVersa Versicherung. Der Rentenfaktor wird bei Vertragsabschluss vertraglich garantiert und gilt für die gesamte Laufzeit des Vertrags. Eine Änderung ist während der Ansparphase nur möglich, wenn ein unabhängiger Treuhänder dem zustimmt. Verbraucherfreundliche Angebote verzichten darauf und schreiben den Wert verbindlich fest. Manche Anbieter führen zu Rentenbeginn auch eine Günstigerprüfung durch. Gilt zu diesem Stichtag etwa durch eine niedrigere Lebenserwartung oder einem gestiegenen Zins ein höherer Rentenfaktor, wird dieser bei der Umrechnung zugrunde gelegt. „Dies ist für den Kunden vorteilhaft und erhöht seine lebenslange Garantierente“, so die uniVersa. Versicherte werden darüber hinaus an den erwirtschafteten Überschüssen beteiligt. Zudem können sie bei einer privaten Rentenversicherung auch eine Kapitalabfindung wählen.
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