Laut dem Portal tornadoliste.de gab es bis Mitte Dezember in diesem Jahr bereits 29 bestätigte Fälle, dazu 17 plausible Fälle und 176 Verdachtsfälle. Versichert sind Tornadoschäden in der Wohngebäude-, Hausrat und Kfz-Teilkaskoversicherung. „Bei der Wohngebäudeversicherung allerdings nur, wenn das Gebäude auch gegen Sturm versichert ist“, erklärt Schadenexpertin Margareta Bösl von der uniVersa Versicherung. Zudem sollten dort Aufräum-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten am besten bis zur Versicherungssumme übernommen und auch die Beseitigung umgestürzter Bäume gezahlt werden. Ebenso Hotelkosten, falls das Gebäude nicht bewohnt werden kann. Wichtig ist auch, dass das Gebäude und der Hausrat ausreichend hoch versichert sind. Deshalb sollte man beide Policen in regelmäßigen Abständen prüfen, damit keine gefährliche Unterversicherung besteht, so Bösl. In der Kfz-Versicherung ist es besonders bei Neufahrzeugen sinnvoll, darauf zu achten, dass eine möglichst lange Neupreisentschädigung mitversichert ist. Bei geleasten und kreditfinanzierten Fahrzeugen sollte zudem eine GAP-Deckung enthalten sein, die den Fehlbetrag zwischen der versicherten Entschädigungsleistung zum Schadenzeitpunkt und dem Leasingrestbetrag ausgleicht.
Kurz gefragt: Wer zahlt bei Tornadoschäden?
Laut dem Portal tornadoliste.de gab es bis Mitte Dezember in diesem Jahr bereits 29 bestätigte Fälle, dazu 17 plausible Fälle und 176 Verdachtsfälle. Versichert sind Tornadoschäden in der Wohngebäude-, Hausrat und Kfz-Teilkaskoversicherung. „Bei der Wohngebäudeversicherung allerdings nur, wenn das Gebäude auch gegen Sturm versichert ist“, erklärt Schadenexpertin Margareta Bösl von der uniVersa Versicherung. Zudem sollten dort Aufräum-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten am besten bis zur Versicherungssumme übernommen und auch die Beseitigung umgestürzter Bäume gezahlt werden. Ebenso Hotelkosten, falls das Gebäude nicht bewohnt werden kann. Wichtig ist auch, dass das Gebäude und der Hausrat ausreichend hoch versichert sind. Deshalb sollte man beide Policen in regelmäßigen Abständen prüfen, damit keine gefährliche Unterversicherung besteht, so Bösl. In der Kfz-Versicherung ist es besonders bei Neufahrzeugen sinnvoll, darauf zu achten, dass eine möglichst lange Neupreisentschädigung mitversichert ist. Bei geleasten und kreditfinanzierten Fahrzeugen sollte zudem eine GAP-Deckung enthalten sein, die den Fehlbetrag zwischen der versicherten Entschädigungsleistung zum Schadenzeitpunkt und dem Leasingrestbetrag ausgleicht.