Normalerweise versichern Hauseigentümer ihre Photovoltaikanlage über die Wohngebäudeversicherung. Für Mieter, die eine kleine Balkon-Solaranlage betreiben, bieten neuere Hausratversicherungen oftmals auch Versicherungsschutz. Dies kann etwa sein, wenn die Leistung des Wechselrichters nicht mehr als 600 Watt beträgt. „In jedem Fall sollte man vorher mit seiner Versicherung sprechen“, empfiehlt Daniel Weidenhammer, Abteilungsleiter bei der uniVersa Versicherung. Nicht selten muss für den Einschuss die Versicherungssumme der Hausratpolice angepasst werden. Bei modernen Wohnflächentarifen sind Balkon-Solaranlagen meist bis zur pauschalen Versicherungssumme auf unmittelbar anschließenden Terrassen und Balkonen gegen Feuer, Überspannung infolge Blitzschlag, Leitungswasser, Sturm und Hagel versichert. Manche Anbieter gewähren zudem Versicherungsschutz, wenn die Anlage außerhalb auf dem Grundstück angebracht ist. Hilfreich ist es zudem, wenn der Versicherer bei Sturmschäden keine Mindestwindstärke vorschreibt. „Das erleichtert eine spätere Schadenregulierung enorm“, so Weidenhammer. Standardpolicen leisten hier in der Regel erst ab Windstärke acht.
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