Günstigerprüfung durch Finanzamt
Das Finanzamt führt bei der Riester-Rente eine Günstigerprüfung durch. Dabei werden die eingezahlten Beiträge als Sonderausgabenabzug berücksichtigt und geprüft, ob der Steuervorteil höher ist als die Zulagen. Die Differenz gibt es mit dem Einkommensteuerbescheid zurück. Beispiel: Ein lediger Arbeitnehmer mit einem Bruttojahresverdienst von 45.000 Euro spart jährlich 1.800 Euro für seine Riester-Rente. Der Sonderausgabenabzug bringt ihm rund 642 Euro und ist höher als die Zulage von 154 Euro. Die Differenz von 488 Euro erhält er mit dem Einkommensteuerbescheid gutgeschrieben.
Sonderausgabenabzug auf 2.100 Euro begrenzt
Maximal können für die Riesterrente pro Jahr 2.100 Euro als Sonderausgabenabzug steuerlich geltend gemacht werden. Einen hilfreichen Förderrechner bietet die uniVersa über ihre Website www.universa.de/riester an. Darüber kann mit nur wenigen Eingaben unverbindlich geprüft werden, wie viel staatliche Zulagen einem zustehen und ob ein zusätzlicher Steuervorteil zum Tragen kommt. Letzterer ist vor allem für Alleinstehende, Gut- und Doppelverdiener interessant.