Die private Rürup-Rente wurde eigentlich für Selbstständige und Freiberufler geschaffen, um sich als Gegenstück zur gesetzlichen Rentenversicherung eine Basisabsicherung im Alter aufbauen zu können. Steuerlich werden beide in der sogenannten ersten Schicht der Altersvorsorge gleich gefördert. 92 Prozent der Beiträge können in diesem Jahr steuerlich angesetzt werden. Das macht die Rürup-Rente auch für Arbeitnehmer und Beamte interessant.
Flexible Sonderzahlungen möglich
Viele Selbstständige und Freiberufler nutzen bei der Rürup-Rente mögliche Sonderzahlungen, um ihr Steuerergebnis je nach Verlauf des Geschäftsjahres zu optimieren. Aufgrund der Nullzinsphase und da mittlerweile immer mehr Banken Strafzinsen verlangen, kann es sinnvoll sein, angesammelte Sparguthaben steuerlich gefördert in die Altersvorsorge umzuschichten. Doch hier gilt es, Fördergrenzen zu beachten, erklärt die uniVersa Versicherung.
Drei Rechenschritte erforderlich
Im ersten Schritt werden alle Beiträge zur ersten Schicht der Altersvorsorge addiert. Dazu zählen: Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, landwirtschaftlichen Alterskasse, privaten Rürup-Rente sowie zu berufsständischen Versorgungswerken. Maximal werden hier als Höchstbetrag 25.787 Euro (Verheiratete 51.574) berücksichtigt. Bei Beamten wird der Höchstbetrag um einen fiktiven Beitrag zur Rentenversicherung (18,6 Prozent von den Bruttobezügen) gekürzt. Im zweiten Schritt können davon 92 Prozent angesetzt werden. Arbeitnehmer müssen im letzten Schritt noch den steuerfreien Arbeitgeberanteil (9,3 Prozent) zur gesetzlichen Rentenversicherung abziehen. Die restlichen Beiträge sind als Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich abzugsfähig.
Steuervorteil bei der Einkommensteuer
Wer sein lebenslanges Alterseinkommen noch aufstocken möchte, für den ist die Rürup-Rente eine interessante Alternative. Bis zu 92 Prozent der Beiträge sind als Sonderausgabenabzug in diesem Jahr steuerlich absetzbar. Bei einem Grenzsteuersatz von 35 Prozent gibt es pro 1.000 Euro Sparbeitrag mit der Einkommensteuer bis zu 322 Euro zurück. Im Vergleich zur Riester-Rente muss für die Förderung kein Zulagenantrag gestellt werden. Der Versicherer meldet die gezahlten Beiträge elektronisch an die zentrale Stelle für Altersvermögen zur Weiterleitung an die Finanzbehörde. Der Rürup-Sparer kann die Förderung dann im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung steuerlich geltend machen.