Riester-Geschenke zu Weihnachten
Bis 2.100 Euro können pro Jahr als Sonderausgabenabzug für die Riesterrente steuerlich geltend gemacht werden, erklären die uniVersa Versicherungen. Bei einem Grenzsteuersatz von 35 Prozent führt dies zu einer Gesamtersparnis von 735 Euro. Davon wird dem Riestervertrag die Grundzulage von 154 Euro direkt gutgeschrieben. Die restlichen 581 Euro können über die Einkommensteuererklärung im nächsten Jahr wieder zurückgeholt werden.
Flexible Sonderzahlungen
Wer den maximalen Betrag für das Jahr 2015 steuerlich geltend machen will, kann von 2.100 Euro die Zulagen und bereits eingezahlte Eigenbeiträge abziehen. Durch die Sonderzahlung bleiben Riester-Sparer flexibel und können je nach persönlicher und steuerlicher Lebenssituation ihr Alterseinkommen jährlich steueroptimiert aufstocken. Interessant ist dies vor allem für Singles, Gutverdiener und Doppelverdiener. Auch geringere Sonderzahlungen sind möglich. Die Überweisung oder Abbuchung muss allerdings noch in 2015 erfolgen, damit der Betrag steuerlich bei der nächsten Steuererklärung angesetzt werden kann.