Mitversicherung ab Geburt
Am wichtigsten ist, das Kind in der Krankenversicherung ab Geburt mitzuversichern. Bei gesetzlich Versicherten ist dies über die Familienversicherung oder bei privat Versicherten innerhalb von zwei Monaten ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten über die Kindernachversicherungsgarantie möglich. Die Nachversicherungsgarantie gilt auch, wenn ein Elternteil bereits eine private Zusatz- oder Pflegetagegeldversicherung abgeschlossen hat. Dann besteht rückwirkend Versicherungsschutz, auch für angeborene Krankheiten und deren Folgen. In manchen Zusatztarifen sind zudem familienfreundliche Extras enthalten. Beispielsweise im ambulanten Tarif EZ der uniVersa ein einmaliges Kindergeld oder in Krankentagegeld- und Krankenhaustagegeldversicherungen eine Entbindungspauschale.
Nachversicherungsgarantie nicht vergessen
Wichtig ist auch, seinen Versicherungsbedarf an die neue Familienphase anzupassen. In der Haftpflichtversicherung sollte darauf geachtet werden, dass das Kind - wie bei Familiendeckungen üblich - mitversichert ist. Aber auch, ob das Einkommen des Versorgers bei Berufsunfähigkeit und die Hinterbliebenen im Todesfall ausreichend abgesichert sind. Besteht bereits eine Risikolebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung kann der wichtige Schutz oftmals im Rahmen einer Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung bedarfsgerecht aufgestockt werden. Bares Geld gibt es vom Staat bei der Riesterrente: Wer dort sein Neugeborenes über den Zulagenantrag anmeldet, kann sich pro Jahr über bis zu 300 Euro an Kinderzulage freuen.
Kinderabsicherung prüfen
Wurde ein neues Kinderzimmer eingerichtet und ein neuer Kinderwagen angeschafft, lohnt es sich zu prüfen, ob die Hausratversicherungssumme noch ausreichend ist. Bei guten Angeboten ist oftmals der Kinderwagen bereits bei einfachem Diebstahl mitversichert. Dann besteht auch Versicherungsschutz, wenn er beispielsweise im Hausgang abgestellt war und gestohlen wurde. Wird eine Tagesmutter oder eine Haushaltshilfe beschäftigt, sollte man mit seinem Haftpflichtversicherer sprechen, ob diese während der Tätigkeit mitversichert sind. Auch die eigene Vorsorge für das Kind sollte nicht auf die lange Bank geschoben werden. Über Tip-Top Tabaluga bietet die uniVersa ein ganzheitliches Vorsorgekonzept an, das Kinder gegen die finanziellen Folgen bei allen denkbaren Risiken schützt und viele Optionen und Nachversicherungsgarantien enthält.