Bei ihrem Einkommenssicherungskonzept unisafe|HQ verzichtet die uniVersa in ihrer neuen Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) generell auf eine Umorganisation bei Selbstständigen und Freiberuflern mit weniger als fünf Mitarbeitern. Darüber hinaus auch bei einer akademischen Ausbildung und Bürotätigkeit von mindestens 90 Prozent. Deutlich aufgewertet wurde auch der BU-Premiumschutz: Dort ist beispielsweise bei einer Umorganisation eine Einmalzahlung von bis zu neun Monatsrenten mitversichert. Zudem gibt es die Rente auch für bis zu 36 Monate als zusätzliche Leistung bei Arbeitsunfähigkeit bereits ab einer Krankschreibung von drei Monaten und einer Prognosedauer von drei Monaten. Hierfür reicht eine normale Arztbescheinigung aus. Der nahtlose Übergang vom Krankentagegeld zur BU-Rente bietet einen deutlichen Mehrwert für privat Krankheitskostenvollversicherte. Denn in der Praxis kommt es hier immer wieder zu unerwarteten Versorgungslücken, da die Lebens- und Krankenversicherungen in den Versicherungsbedingungen Arbeitsunfähigkeit unterschiedlich definieren. Das kann dazu führen, dass der Krankentagegeldversicherer die Zahlung einstellt, ohne dass der Berufsunfähigkeitsversicherer zu leisten beginnt. Bestehen im Rahmen des Einkommenssicherungskonzeptes beide Verträge bei der uniVersa, erfolgt ein nahtloser Übergang durch ein spartenübergreifendes Leistungsmanagement.
uniVersa bietet verbesserte Einkommensabsicherung für PKV-Versicherte
Bei ihrem Einkommenssicherungskonzept unisafe|HQ verzichtet die uniVersa in ihrer neuen Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) generell auf eine Umorganisation bei Selbstständigen und Freiberuflern mit weniger als fünf Mitarbeitern. Darüber hinaus auch bei einer akademischen Ausbildung und Bürotätigkeit von mindestens 90 Prozent. Deutlich aufgewertet wurde auch der BU-Premiumschutz: Dort ist beispielsweise bei einer Umorganisation eine Einmalzahlung von bis zu neun Monatsrenten mitversichert. Zudem gibt es die Rente auch für bis zu 36 Monate als zusätzliche Leistung bei Arbeitsunfähigkeit bereits ab einer Krankschreibung von drei Monaten und einer Prognosedauer von drei Monaten. Hierfür reicht eine normale Arztbescheinigung aus. Der nahtlose Übergang vom Krankentagegeld zur BU-Rente bietet einen deutlichen Mehrwert für privat Krankheitskostenvollversicherte. Denn in der Praxis kommt es hier immer wieder zu unerwarteten Versorgungslücken, da die Lebens- und Krankenversicherungen in den Versicherungsbedingungen Arbeitsunfähigkeit unterschiedlich definieren. Das kann dazu führen, dass der Krankentagegeldversicherer die Zahlung einstellt, ohne dass der Berufsunfähigkeitsversicherer zu leisten beginnt. Bestehen im Rahmen des Einkommenssicherungskonzeptes beide Verträge bei der uniVersa, erfolgt ein nahtloser Übergang durch ein spartenübergreifendes Leistungsmanagement.