Steuervorteil muss extra beantragt werden
Wer in 2007 mehr als drei Prozent seines Bruttovorjahreseinkommens gespart hat, kann die Beiträge bis maximal 1.575 Euro zusätzlich im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung über die Anlage AV geltend machen. Das Finanzamt prüft dann, was günstiger ist: Entweder die staatlichen Zulagen oder die Steuerersparnis. Ist letzteres der Fall, gibt es die Überzahlung mit dem Einkommensteuerbescheid zurück. Wichtig: Die staatlichen Zulagen können auf keinen Fall mit der Einkommensteuererklärung beantragt werden. Dies ist nur mittels Zulagenantrag über den jeweiligen Anbieter möglich, so die uniVersa.
Weichen stellen und Kürzungen vermeiden
Riestersparen ist seit 2008 noch lukrativer: Die Grundzulage wurde auf 154 Euro angehoben, die Kinderzulage auf 185 Euro. Für Neugeborene ab 2008 gibt es sogar 300 Euro. Um die vollen Zulagen zu erhalten, müssen jetzt allerdings vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens abzüglich der Zulagen in den Riestervertrag einbezahlt werden.
Wer seinen bestehenden Vertrag nicht aufstockt oder zu wenig spart, dem drohen Zulagenkürzungen. Der Mindestbeitrag bleibt unverändert bei 60 Euro pro Jahr. Maximal können jetzt bis zu 2.100 Euro als Extra-Sonderausgabenabzug steuerlich geltend gemacht werden. Im Internet hat die uniVersa unter www.ihre-geschenke-vom-staat.de weitere Informationen und einen Förderrechner bereitgestellt. Mit nur wenigen Klicks können damit die staatlichen Zulagen, Steuervorteile und Förderquoten ermittelt werden.