Keine Einschränkung bei Tierschäden
In der Teilkaskoversicherung leistet der neue Tarif bei Zusammenstößen mit Tieren jeglicher Art. Das bringt Kunden im Schadensfall einen deutlichen Mehrwert im Vergleich zu der sonst üblichen Begrenzung auf Haarwildschäden. Zudem gelten jetzt alle Tierbissschäden als mitversichert und neuerdings auch an Dämmmatten und Achsmanschetten. Bisher war nur der Marderbiss an Kabeln, Schläuchen und Leitungen versichert. Die Entschädigungsgrenze für Folgeschäden wurde von 1.000 auf 3.000 Euro erhöht.
Bis zu 18 Monate Neupreisentschädigung
Ausgebaut wurde zudem die Neupreisentschädigung in der Kaskoversicherung: Jetzt wird bei Diebstahl, Totalschaden und Zerstörung bis zu 18 Monate nach Erstzulassung der volle Neupreis bezahlt und nicht nur der deutlich niedrigere Wiederbeschaffungswert. Bei Unterbrechungen bleibt im neuen Kfz-Tarif der Schadenfreiheitsrabatt bis zu zehn Jahre erhalten. Zudem werden nach einem Totalschaden in der Kaskoversicherung auch die Zulassungskosten bis zu 250 Euro übernommen.
Weitere Extras mitversichert
Weiterhin mitversichert sind wichtige Extras, wie grobe Fahrlässigkeit sowie ein kostenfreier Rabattretter im Schadensfall. Begleitendes Fahren unter 18 Jahre ist beitragsfrei mitversichert, ebenso zuschlagspflichtige Fahrzeug- und Zubehörteile bis 10.000 Euro. Bei der beitragsgünstigen Tarifvariante Protect ist ein Reparaturservice in einer DEKRA-zertifizierten Fachwerkstatt mit kostenlosen Serviceleistungen, wie Hol- und Bringservice, Leihwagen sowie Innen- und Außenreinigung, enthalten.
Weitere Informationen zum neuen Kfz-Tarif finden Sie im Internet unter: https://www.universa.de/produkte/kfz-versicherung/autoversicherung/autoversicherung.htm