Mit dem Jawort geht meist das Eheversprechen einher, füreinander da zu sein, in guten wie in schlechten Zeiten. Gerade nach der Hochzeit ist deshalb ein guter Zeitpunkt, bestehende Versicherungen durchzugehen und die Absicherung neu zu überdenken. Bei der Altersvorsorge sollte man zum Beispiel das Bezugsrecht im Todesfall prüfen. Nicht selten sind hier noch die Eltern als Begünstigte eingetragen, erklärt die uniVersa Versicherung. Mit einer Risikolebensversicherung lässt sich die Hinterbliebenenabsicherung auch noch weiter ausbauen. Wer bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat, kann oftmals eine Nachversicherungsgarantie in Anspruch nehmen. Darüber lässt sich die getroffene Vorsorge ohne erneute Gesundheitsprüfung nach der Eheschließung aufstocken. Allerdings sollte man sich hier nach den Fristen erkundigen, empfiehlt die uniVersa. Je nach Anbieter ist dies meist nur innerhalb weniger Monate möglich. Sofern nicht schon während der Partnerschaft geschehen, können doppelte Haftpflicht- und Rechtsschutzverträge auf eine gemeinsame Familiendeckung umgestellt werden. Unabhängig von der Laufzeit kann der zuletzt abgeschlossene Vertrag normalerweise mit einem Sonderkündigungsrecht wegen Mehrfachversicherung aufgehoben werden. Gleiches gilt bei Zusammenzug auch für die Hausratversicherung.
Versicherungstipp: nach der Eheschließung Policen neu ordnen
Mit dem Jawort geht meist das Eheversprechen einher, füreinander da zu sein, in guten wie in schlechten Zeiten. Gerade nach der Hochzeit ist deshalb ein guter Zeitpunkt, bestehende Versicherungen durchzugehen und die Absicherung neu zu überdenken. Bei der Altersvorsorge sollte man zum Beispiel das Bezugsrecht im Todesfall prüfen. Nicht selten sind hier noch die Eltern als Begünstigte eingetragen, erklärt die uniVersa Versicherung. Mit einer Risikolebensversicherung lässt sich die Hinterbliebenenabsicherung auch noch weiter ausbauen. Wer bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat, kann oftmals eine Nachversicherungsgarantie in Anspruch nehmen. Darüber lässt sich die getroffene Vorsorge ohne erneute Gesundheitsprüfung nach der Eheschließung aufstocken. Allerdings sollte man sich hier nach den Fristen erkundigen, empfiehlt die uniVersa. Je nach Anbieter ist dies meist nur innerhalb weniger Monate möglich. Sofern nicht schon während der Partnerschaft geschehen, können doppelte Haftpflicht- und Rechtsschutzverträge auf eine gemeinsame Familiendeckung umgestellt werden. Unabhängig von der Laufzeit kann der zuletzt abgeschlossene Vertrag normalerweise mit einem Sonderkündigungsrecht wegen Mehrfachversicherung aufgehoben werden. Gleiches gilt bei Zusammenzug auch für die Hausratversicherung.