Sinnvoll ist es, bei Neufahrzeugen eine Vollkaskoversicherung einzuschließen. Sie leistet für selbst verschuldete Unfälle am eigenen Fahrzeug, mut- und böswillige Beschädigungen durch Fremde sowie bei Unfällen, bei denen der Verursacher Fahrerflucht begangen hat.
Vorläufige Deckung geben lassen
Bereits vor der Zulassung sollte man sich eine vorläufige Deckungszusage geben lassen. „Dann besteht auch Kaskoschutz, wenn von der ersten Fahrt bis zur Antragstellung etwas passiert“, erklärte Margareta Bösl, stellvertretende Abteilungsleiterin Schaden bei der uniVersa. Zudem sollte man darauf achten, dass eine möglichst lange Neupreisentschädigung mitversichert ist. Bei der uniVersa wird beispielsweise bis zu 18 Monate bei einem wirtschaftlichen Totalschaden oder Diebstahl der komplette Neupreis entschädigt und nicht nur der deutlich niedrigere Zeitwert, so Bösl.
Auf Besonderheiten achten
Bei Elektro- oder Hybrid-Pkw sollten Akkuschäden mitversichert sein. Ein Kurzschluss durch Überspannung kann hier im Extremfall zu einem Schaden führen, der schnell im fünfstelligen Eurobereich liegt, erklärte die Schadenexpertin. Wird das Auto geleast oder kreditfinanziert, ist auch eine sogenannte „Gap-Deckung“ empfehlenswert. Im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls schließt sie die finanzielle Lücke zwischen Wiederbeschaffungswert und Leasingrestbetrag.
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