Und das hat mehrere Gründe: In der gesetzlichen Unfallversicherung sind Fußballspieler in der Regel nur versichert, wenn sie beim Verein in einem festen Beschäftigungsverhältnis stehen und den Sport in der Gesamtschau zu Erwerbszwecken betreiben statt nur als Freizeithobby. Damit sind die meisten Freizeitkicker nicht gesetzlich unfallversichert.
Lücken beim Unfallschutz
Zwar haben regionale Fußballverbände und teilweise Vereine individuelle Sportunfallversicherungen abgeschlossen, aber meist nur mit lückenhaften Leistungen und zu niedrigen Versicherungssummen. Der Schutz greift in der Regel nur für Mitglieder sowie während der Sportausübung im Verein und bei direkten Wegeunfällen. Zudem wird oftmals bei geringen Invaliditätsgraden, zum Beispiel in Bayern bis 20 Prozent, noch keine Leistung erbracht. Die Sportunfallversicherung ist nur als Beihilfe gedacht und kann eine private Vorsorge nicht ersetzen. Fußballspieler sollten sich deshalb informieren und beraten lassen, wie sie über den Verein abgesichert sind, empfiehlt die uniVersa.
24-Stunden-Deckung sinnvoll
Eine private Unfallversicherung kann bedarfsgerecht gestaltet werden. Sie bietet eine 24-Stunden-Deckung und gilt weltweit. Auch andere Freizeitaktivitäten, für die der gesetzliche Unfallschutz ebenfalls nicht greift, sind darüber versichert. Beim Abschluss sollte man darauf achten, dass die Gliedertaxe möglichst umfangreiche Leistungen vorsieht und bei einer Verletzung von inneren Organen greift. Einige Anbieter haben ihren Unfallbegriff stark erweitert und bieten beispielsweise auch Versicherungsschutz für die Unfallfolgen durch Herzinfarkt, Schlaganfall, Sonnenstich und Blutvergiftung. Generell sollte man darauf achten, dass die Invaliditätsleistung für den Ernstfall ausreichend hoch bemessen ist und neben einer Kapitalleistung auch eine lebenslange Rente gezahlt wird.
Rundum richtig abgesichert
Weitere wichtige Policen sind: Die Privat-Haftpflichtversicherung, falls ein Dritter schuldhaft geschädigt wurde und man persönlich dafür haftbar gemacht wird, sowie eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die neben Unfällen auch bei Krankheiten leistet. Für gesetzlich Krankenversicherte, die nicht im nächstgelegenen Krankenhaus vom Belegarzt behandelt werden möchten, ist auch eine stationäre Zusatzversicherung empfehlenswert. Mit ihr kann je nach Verletzung die Klinik sowie der Chefarzt und Spezialist frei gewählt werden. Meist ist dort auch eine bessere Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer mitversichert. Für junge Leute gibt es oftmals preisgünstige Einsteigertarife, die bei vollem Leistungsanspruch erst später mit der Bildung von Alterungsrückstellungen beginnen.