Der Versicherer darf den Schaden nur nach der Schwere der groben Fahrlässigkeit anteilig kürzen. "Wir vermuten, dass verstärkt Gutachter und Gerichte hierüber entscheiden werden und es in der Praxis zu mehr Prozessen kommen wird", so Bösl. Wer sich davor schützen will, sollte neben Winterreifen und Frostschutz auch darauf achten, dass in der Kfz-Versicherung auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet wird. Hier gibt es bereits, wie bei der uniVersa, vereinzelt Angebote am Markt, die dies beinhalten.
Winterreifen aufziehen und Frostschutz prüfen
Der Versicherer darf den Schaden nur nach der Schwere der groben Fahrlässigkeit anteilig kürzen. "Wir vermuten, dass verstärkt Gutachter und Gerichte hierüber entscheiden werden und es in der Praxis zu mehr Prozessen kommen wird", so Bösl. Wer sich davor schützen will, sollte neben Winterreifen und Frostschutz auch darauf achten, dass in der Kfz-Versicherung auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet wird. Hier gibt es bereits, wie bei der uniVersa, vereinzelt Angebote am Markt, die dies beinhalten.