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Exmatrikulationsbescheide auf dem Weg

14 Tage Chance, die Studiengebühren noch zu überweisen

(lifePR) (Hamburg, )
Die Universität Hamburg ist nach dem Hamburgischen Hochschulgesetz (HmbHG) vom 6. Juli 2006 (HmbGVBI. S. 171) in der Fassung vom 22.12.2006 (HmGVBI. S. 614, 624) verpflichtet, Studiengebühren zu erheben und Studierende, die ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachgekommen sind, zu exmatrikulieren. Am Donnerstag, dem 26. Juli 2007, hat die Universität Hamburg Exmatrikulationsbescheide an Studierende versendet, die ihre Semestergebühr nicht gezahlt haben.

Dazu die Präsidentin der Universität Hamburg, Prof. Dr.-Ing. habil. Monika Auweter-Kurtz: „Die Universität Hamburg räumt den Studierenden eine letzte Möglichkeit ein, die Exmatrikulation zu vermeiden. Bis spätestens 14 Tage nach Erhalt des Bescheides können sie die Gebühren noch begleichen. Damit ist der gesetzliche Spielraum vollständig ausgeschöpft. Jeder, der diese Chance nicht nutzt, muss sich über die Konsequenzen klar sein. Das sind wir den Studierenden, die gezahlt haben und nun mit Recht eine Verbesserung ihrer Studienbedingungen erwarten, schuldig. Ich gehe davon aus, dass ein Großteil derjenigen, die ihr Studium zu Ende führen wollen, die nun letzte Überweisungsfrist nutzt.“

1939 Bescheide wurden verschickt. Das entspricht einem Anteil von rund 5 % aller Studierenden. Rund 10,6 % (261) der Studienanfängerinnen und Studienanfänger aus dem ersten und zweiten Semester haben nicht überwiesen. Dieser Wert entspricht den normalen Abbrecherquoten zu Studienbeginn. Bezogen auf die Anzahl der Bescheide macht diese Gruppe 13,5 % aus. Rund 37 % der nun angeschriebenen Studierenden sind im 13. Semester oder höher. Hier ist davon auszugehen, dass ein großer Teil keinen Studienabschluss mehr anstrebt.

Wer jetzt exmatrikuliert wird, kann sich für ein Studium an der Universität Hamburg neu bewerben. Eine Bewerbung zum Wintersemester 2007/2008 ist nicht mehr möglich, da die Bewerbungsfrist bereits abgelaufen ist. Eine Bewerbung zu einem späteren Zeitpunkt ist möglich, allerdings nur, wenn die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind.
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