Universitätspräsidentin Prof. Dr.-Ing. habil. Monika Auweter-Kurtz: „Die Organisatorinnen und Organisatoren des Boykotts haben ihre Ziele nicht erreicht. Ich wünsche mir, dass an der Universität nun wieder ein geregelter Studienalltag einkehren kann und dass wieder alle Studierenden die Möglichkeit haben, sich auf ihre Studieninhalte zu konzentrieren. Ich wünsche mir aber auch, dass die Studierenden in den Fakultäten weiterhin konstruktiv Vorschläge erarbeiten, wo die Studiengebühren am sinnvollsten für dringend notwendige Verbesserungen der Studienbedingungen verwendet werden sollen.“
Die Studiengebühren in Höhe von 500 Euro pro Semester für ein Vollzeitstudium werden nach Beschluss der Hamburgischen Bürgerschaft im Sommersemester 2007 erstmals fällig. Die Gebührenbescheide sind so genannte Dauerbescheide, d.h. sie werden nur einmal erlassen und gelten für die gesamte Studienzeit. Im Zentrum für Studierende (ZfS) sind über 11.000 Anträge auf Befreiung von den Studiengebühren bzw. auf Stundung oder Erlass der Studiengebühren eingegangen. Da die Anträge zu einem Großteil nicht in der vorgesehenen Form eingereicht wurden und daher zeitaufwendig nacherfasst werden müssen, konnten bisher erst 2.400 Anträge entschieden werden. Darunter sind 2.125 Anträge auf Befreiung von Studiengebühren wegen Kindererziehung.