Die rasanten Entwicklungen im IT-Bereich und der wachsende Einfluss der Informationstechnologie auf alle Lebensbereiche bedingen eine steigende Nachfrage nach juristischer Kompetenz in nationalen und internationalen Rechtsfragen des Informationsrechts. Der Nachweis entsprechender Fachkenntnisse kann JuristInnen neue berufliche Optionen eröffnen.
Das Informationsrecht umfasst die klassischen Rechtsgebiete Telekommunikations- und Medienrecht, Urheberrecht und gewerbliche Schutzrechte, Fernabsatzrecht (eCommerce-Recht) und Internetrecht. Alternativ können eGovernment, Computer-Strafrecht, Datenschutzrecht, Vergaberecht und Steuerrecht gewählt werden.
Die Kombination aus eLearning-Angeboten und klassischen Lernformen wie z.B. Präsenzveranstaltungen ermöglicht ein weitgehend orts- und zeitunabhängiges Lernen und Lehren. Der engen Verzahnung von Theorie und Praxis kommt eine besondere Bedeutung zu: Gemeinsam mit national und international renommierten HochschullehrerInnen wirken ausgewiesene ExpertInnen aus der Praxis im Studiengang mit. Rechtsanwälte internationaler Kanzleien mit dem Schwerpunkt IT-Recht und JuristInnen großer Telekommunikationsunternehmen bringen praxisbezogene Fallstudien in das Studium ein.
Die wissenschaftliche Leitung des Masterstudiengangs liegt bei Prof. Dr. Jürgen Taeger, Direktor des Instituts für Rechtswissenschaften. Für die Organisation und das Management zeichnet das Center für Lebenslanges Lernen (C3L) verantwortlich.
Weitere Informationen und Bewerbung unter:
Infos: http://www.informationsrecht.uni-oldenburg.de