Mit dem Beschluss des Senats der Universität vom Juni 2007 ist nach Auffassung des Gerichts auch der Verfahrensfehler aus der ersten Beschlussfassung des Senats vom Juli 2006 "geheilt" worden, so dass eine wirksame Rechtsgrundlage für die Beitragserhebung vorgelegen habe. Nach den intensiven Diskussionen in der Universität und der Beschlusslage vom Sommer 2006 könnten sich die Studierenden auch nicht auf einen Vertrauensschutz berufen, da klar gewesen sei, dass an der Universität Siegen vom Wintersemester 2006/2007 an mit der Erhebung von Studienbeiträgen gerechnet werden musste.
Der Rektor der Universität Siegen, Prof. Dr. Ralf Schnell zeigte sich zufrieden mit dem Urteil. "Jetzt herrscht endlich Klarheit über die strittigen Punkte. Ich bin sehr zufrieden, dass sich unsere Rechtsauffassung in den wesentlichen Punkten durchgesetzt hat. Mit den Regelungen zur Freistellung von der Zahlung der Studienbeiträge und durch sozial ausgewogene Finanzierungsmodelle stehen allen die ein Studium anstreben, die Türen zur Universität weiterhin offen".