"Der Hochschulrat hat in seiner letzten Sitzung einen externen, innerhalb der Hochschule unbekannten Kandidaten zum Rektor gewählt. Obwohl dieses Verfahren gesetzeskonform ist, verletzt es grundsätzliche akademische Verfahrensweisen, nach denen ein Kandidat vor der Wahl zum Rektor eine breite Basis in der Hochschule haben sollte. Der Senat missbilligt dieses Vorgehen uns sieht die Basis der Zusammenarbeit zwischen der Hochschule und dem Hochschulrat beschädigt; er wünscht sich für die Zukunft eine konstruktivere Zusammenarbeit".
Nachdem der Senat die im Landeshochschulgesetz vorgesehene Bestätigung des vom Hochschulrat gewählten Kandidaten verweigert hat, geht das Verfahren jetzt an den Hochschulrat zurück.