Den Mannheimer Richtern zufolge sind dabei die Deputatsstunden in der Vorklinik fehlerfrei ermittelt worden. Die Konsequenz: Der VGH hob einmal mehr im Beschwerdeverfahren eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen auf. Die erste Instanz korrigiert hat der VGH mit seinem unanfechtbaren Beschluss unter anderem bei der Zuordnung des kapazitätsrelevanten Aufwandes auf Humanmedizin und Molekulare Medizin. „Dadurch sieht sich die Universität Ulm in ihren stets mit Augenmaß getroffenen Entscheidungen bestätigt“, so Professor Fegert. Wichtig aus seiner Sicht auch: „Der VGH hat in seinem Beschluss nicht nur die Interessen der Universität und ihrer Lehrpersonen anerkannt, sondern auch die Interessen der Studienplatzinhaber und der innerhalb der festgesetzten Kapazität zugelassenen Studienbewerber an der Durchführung eines ordnungsgemäßen Studiums.“ Dies habe zwar die Exmatrikulation einiger Einkläger nach sich gezogen, „andererseits aber die Qualität des Studiums in Ulm gesichert“.
Widerlegt worden sei durch den VGH-Beschluss jedoch vor allem die seit Einführung des Studiengangs Molekulare Medizin von verschiedenen Anwälten wiederholt vorgetragene Argumentation, die Uni Ulm hätte offensichtlich noch kapazitätsmäßig unberücksichtigte Ressourcen in der Lehre. „Ich bin besonders froh, dass die dadurch drohende Lähmung unserer Innovationsbereitschaft bei der Medizinerausbildung vom Tisch ist“, freut sich der Studiendekan.
Auf der Basis der neuen Kapazitätsberechnung für das Studienjahr 2007/2008 würden zum kommenden Wintersemester für die Molekulare Medizin bereits 33 Erstsemester zugelassen, kündigt Fegert an. Voraussetzung für die im Jahr darauf vorgesehenen weiteren 25 Studienplätze sei die Bereitstellung und Besetzung einer neuen Professorenstelle im Rahmen des Ausbauprogramms Hochschule 2012 der Landesregierung. Für den Studiengang Humanmedizin geht die Universität Ulm im Wintersemester von 310 Studienanfängern aus.