Zur Sprache kommen werden unter anderem die geplante Reform des Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetzes sowie Neuigkeiten zur Rechnungslegung. Fünf Experten werden zu den Themen referieren, darunter Praktiker, Wissenschaftler und Repräsentanten des Bundesjustizministeriums sowie der EU-Kommission. Im Anschluss an die Vorträge besteht Gelegenheit zum Meinungsaustausch mit den Referenten. Die Leitung hat der Direktor des Instituts für Rechnungswesen und Wirtschaftsprüfung der Universität Ulm, Professor Kai-Uwe Marten. Zur Kostendeckung der nicht kommerziellen Veranstaltung wird eine Teilnehmerpauschale erhoben.
„Wir sind überzeugt, dass wir auch mit dieser Fachveranstaltung wieder auf lebhaftes Interesse treffen werden“, sagt der UFW-Vorsitzende Professor Kai-Uwe Marten. Schließlich seien beide Themenbereiche derzeit für den Mittelstand besonders aktuell und relevant. Nicht nur global agierende Konzerne nämlich müssten sich fortwährend vielfältigen Herausforderungen stellen, sondern auch kleine und mittelgroße Betriebe, unstrittig das Rückgrat der deutschen Volkswirtschaft.
„Ein zentrales Thema im Mittelstand ist schon heute die Regelung der Unternehmensnachfolge und dies wird sie auch in den kommenden Jahren sein“, so Marten. Dabei stünden die häufig eigentümergeführten Unternehmen vor der Herausforderung, geeignete Nachfolger für die scheidende Geschäftsführung zu finden. Mehr noch: Insbesondere bei einer Vererbung von Firmen oder Firmenanteilen gelte es den Fortbestand des Unternehmens und der damit verbundenen Arbeitsplätze zu sichern. Eben der indes sei durch das bislang geltende Erbschaftssteuerrecht häufig gefährdet. „Das geplante Gesetz zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge und die damit verfolgte Änderung des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes soll die gegenwärtige Situation entschärfen“, erklärt der Wissenschaftler.
Auch die fortschreitende Internationalisierung der Rechnungslegung tangiere den Mittelstand, so Professor Marten. Kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen mit Sitz in der EU seien inzwischen verpflichtet, ihre Konzernabschlüsse nach so genannten International Financial Reporting Standards (IFRS) aufzustellen. Nicht kapitalmarktorientierten Unternehmen dagegen ermögliche der deutsche Gesetzgeber ein Wahlrecht, auch kleinen und mittelgroßen Unternehmen. Noch aber stehe die Festlegung des Anwenderkreises der IFRS durch den deutschen Gesetzgeber aus. Professor Kai-Uwe Marten: „Mit dem bald erwarteten Entwurf eines Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes wird sich zeigen, wie sich das handelsrechtliche Bilanzrecht sowohl im europäischen also auch im internationalen Umfeld behaupten wird.“