Die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist dabei, zum Thema des Jahrzehnts zu werden – auch und gerade für Hotelbetriebe.
Ziel der EU-DSGVO ist es, das Datenschutzrecht innerhalb der EU zu vereinheitlichen. Bisher hatte jedes EU-Land seine eigenen Datenschutzbestimmungen – die einen strenger, die anderen weniger streng. Mit dieser Anpassung wird gewährleistet, dass in der gesamten EU ein (überwiegend) einheitliches Datenschutzrecht gilt.
Die EU-DSGVO bindet alle, die Angaben von EU-Bürgern verarbeiten, nutzen und speichern – unabhängig vom Unternehmenssitz oder der Unternehmensgröße.
Wichtig: Die neue Verordnung trifft alle Unternehmen! Und damit eben auch die Hotellerie und Gastronomie, die viele Daten seiner Gäste sammelt.
Verpflichtend umzusetzen ab Mai 2018 wirft sie mit Bußgelddrohungen bis in Millionenhöhe und Formulierungen wie „ganz oder teilweise oder nicht automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten“ oder „Recht auf Vergessenwerden“ viele Fragen und handfeste Betriebsrisiken auf.
Aus diesem Grund bietet die Unternehmermanufaktur am 09. und 10. April 2018 in Biebelried bei Würzburg ein Sonderseminar an.
Erfahren Sie in diesem praxisnahen Seminar, worauf Sie:
• bei Ihrer Hotelsoftware
• Ihrem Internetauftritt
• Ihren Marketing- und Sales-Aktivitäten achten müssen.
• Lernen Sie, wie Sie das vorgeschriebene Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten gesetzeskonform führen.
• Verstehen Sie, was es mit so genannten Betroffenenrechten auf sich hat – und wie Sie alle erforderlichen Maßnahmen in Ihrem Betrieb zeitnah, effizient und rechtssicher umsetzen.
Melden Sie sich oder Ihre Mitarbeiter zum Seminar am 09. und 10. April in Biebelried an, damit Sie wissen, worauf Sie zu achten haben!
Anmeldung unter:
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Ihre Unternehmermanufaktur für Hoteliers und Gastronomen
Weitere Informationen unter:
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