Er erklärt weiter: „Auf nicht-alloziertes, also zugewiesenes Gold, sogenanntes Papier-Gold, mit dem Banken typischerweise am häufigsten handeln, trifft dies hingegen nicht zu. Nach den neuen Regeln wird Papiergold riskanter als physisches Gold eingestuft und nicht mehr als gleichwertiger Vermögenswert wie Goldbarren oder -münzen betrachtet. Banken, die Papiergold halten, benötigen zusätzliche Reserven.“
Bei allozierten Gold wird dem Kunden ein bestimmter Barren zugeordnet. Die Bank fungiert laut Thomas Hack quasi als Verwahrer, wobei das Edelmetall außerhalb der Bilanz gehalten wird. Dies bedeutet auch, dass die Banken nicht auf das Gold für ihre eigenen Geschäftsaktivitäten zugreifen können. Wird Gold auf einem nicht-allozierten Konto halten, so sind die Banken hingegen ein Gläubiger. Dieses Gold wird, ähnlich wie hinterlegtes Bargeld, von Banken für ihr Tagesgeschäft verwendet. Als solches ist nicht zugewiesenes Gold fungibel und kann zum Clearing und zur Abwicklung von physischen Metalltransaktionen verwendet werden. Aus diesem Grund stellt es die für das Clearing- und Abwicklungssystem die notwendige Liquidität zur Verfügung (ähnlich wie Fiat-Geld, das in einem fraktionalen Reservesystem häufig hunderte Male unter seinen verschiedenen Anspruchsberechtigten weiterverpfändet wird).
Die London Bullion Market Association (LBMA) weist darauf hin, dass dies den Clearing-Banken erlaubt, die Konten der Marktteilnehmer sofort mit Metall zu belasten beziehungsweise gutzuschreiben, noch bevor das Metall des Verkäufers an den Käufer geliefert wird. Der London Bullion Market ist der wichtigste außerbörsliche Handelsplatz für Gold und Silber. Dort wird seit 1919 der Weltmarktpreis für Gold und seit 1897 der Weltmarktpreis für Silber festgestellt.
„Die neuen Liquiditätsanforderungen sollen Händler und Banken daran hindern, ungerechtfertigt zu behaupten, sie hätten Gold in ihrem Besitz, sowie daran Gold in ihrer Bilanz mehrfach zu verleihen. Banken müssen nun mehr Mittel für nicht-alloziertes Gold beiseitelegen, was die Kosten des Edelmetallhandels erhöhen wird. Basel III schreibt vor, dass 85 Prozent des nicht-allozierten Goldes mit einem Tier 1 Asset hinterlegt werden muss, also mit Kernkapital“, stellt Thomas Hack heraus. Die neuen Regeln würden nicht nur die Kosten für das Clearing und die Abwicklung von Geschäften teurer machen, sondern auch das Ausleihen von Edelmetallen an industrielle Geschäftspartner. Die könnte den Markt illiquider machen, was in Zeiten hoher Nachfrage oder hohem Angebot eine höhere Volatilität verursachen könnte.
Ob es einen Einfluss auf den Goldpreis haben wird und wie stark dieser sein wird, ist umstritten. Mit Inkrafttreten der neuen Regeln Ende Juni zeigte sich der Goldpreis zum Wochenanfang schwach bei 1765 US-Dollar. Bislang ist hier kein preistreibender Einfluss zu erkennen, was Experten auch nicht erwartet hatten. Die Banken dürften eventuelle Anpassungen schon im Vorfeld vorgenommen haben. Höhere Kosten müssen jedoch immer umgelegt werden, weshalb die Kosten für den An- und Verkauf von allozierten sowie nicht-allozierten Gold leicht steigen könnten, prognostiziert Thomas Hack.
„Wir vom Value Brain Family Office sind der Meinung, dass der physische Besitz von Gold alternativlos ist und Papiergold keine ausreichende Sicherheit bietet. Dazu zählen wir auch auch ETFs und ETCs. Diese Einschätzung wird durch Basel III nun bestätigt“, betont Thomas Hack.