Daher rät Thomas Hack dazu, das Geld lieber in den eigenen Vermögensaufbau und in die Zukunftsabsicherung zu investieren, also Steuern in Vermögenswerte zu konvertieren. „Viele renditestarke Sachwerte wie Immobilien und Photovoltaikanlagen sind steuerlich als Investments stark begünstigt, sodass durch die Geldanlage in einen solchen Sachwert erheblich mehr Liquidität aus dem Einkommen zur Verfügung steht. Die Steuerersparnis kann dann beispielsweise direkt wieder reinvestiert werden, um das Sachwertvermögen maßgeblich zu erhöhen“, sagt der Berater.
Ein wichtiges Thema sind Photovoltaik-Direktinvestments. Photovoltaik erfreut sich wieder großer Beliebtheit. Zwar ist der Preis für die garantierte Einspeisevergütung laut EEG im Vergleich zur vor zehn Jahren stark gesunken, die wirtschaftlichen Vorteil haben sich jedoch sogar deutlich verbessert. Und zwar, weil die Solarmodule qualitativ besser und zugleich auch um ein Vielfaches günstiger im Einkauf geworden sind. Zusammen mit Stromspeichern wird die Photovoltaik eine der tragenden Säulen der Energieversorgung sein. Geldanleger können in größere Anlagen auf Gewerbeflächen investieren und den produzierten Strom von dort aus direkt verkaufen. Dafür wurden vorteilhafte Marktstrukturen geschaffen. Stromabnehmer sind zumeist wirtschaftlich potente Versorgungsunternehmen oder öffentliche Hand, und der Strombedarf steigt kontinuierlich, sagt Thomas Hack.
Die Senkung der Steuerzahllast im Rahmen des Photovoltaik-Direktinvestments ist für den Investor nicht unerheblich. Durch Investitionsabzugsbetrag (IAB), Sonderabschreibung und lineare Abschreibung können hohe Beträge von der Steuer abgesetzt und spürbare Steuerrückerstattungen erwirkt werden. Bis zu 100 Prozent der Investitionssumme können steuerlich geltend gemacht werden. Ein großer Teil davon lässt sich rückwirkend aktivieren. Das erhöht den Spielraum für das Investment oder schafft quasi unmittelbar frische Liquidität für den Investor, der „Rendite mit grünem Gewissen“ erwirtschaften möchte. Übrigens: Nach Paragraf 7g Einkommensteuergesetz kann ein Investor jedes Jahr einen neuen Investitionsabzugsbetrag bilden und ihn im Folgejahr auflösen. Pro Steuernehmer sind das maximal 200.000 Euro pro Jahr, bei Verheirateten 400.000 Euro.
„Auch bei Immobilieninvestment ist das Steuern sparen möglich. Durch die Mitunternehmerschaft können betriebliche Abschreibungen steuerlich geltend gemacht werden. Wichtig dabei ist, ein langfristig tragfähiges Konzept auszuwählen. Denn neben den Steuern kommt es natürlich darauf an, dass das Immobilieninvestment deutlich über die Steuer hinaus rentierlich ist.“ Thomas Hack arbeitet dafür mit der Thamm & Partner GmbH zusammen. Das Unternehmen beschäftigt sich seit mehr als 23 Jahren überwiegend mit denkmalgeschützten Wohnimmobilien in besten Lagen. Das kürzlich fertiggestellte Objekt Hafen 1 in Leipzig erhielt zwei Architekturpreise. Das Objektportfolio umfasst 62 Objekte an vier hochinteressanten Standorten, darunter Berlin, Potsdam und Leipzig.
Thomas Hack weist generell auf den Wert von Sachwerte-Investments hin. „Sachwert können bei gerade Inflation Schutz vor Vermögensverlust bieten, Nominalwerte wie Geldforderungen in der Regel nicht. Im übertragenen Sinn können Sachwerte als von Geldwertschwankungen unabhängige Güter definiert werden. Sie bieten damit einen gewissen Inflationsschutz und sichern auf diese Weise die Vermögenssubstanz.“
Sein genereller Ansatz lautet, die persönliche Finanzplanung der Kunden über eine professionelle Vermögensstrukturierung und Vermögensstreuung zu komponieren und zu optimieren. Unter www.youtube.com/watch?v=QPXu1AHBKyg erklärt Thomas Hack im Video, was ihn bewegt.