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Bundesgericht muss über Strommengen-Übertragung entscheiden

(lifePR) (Berlin, )
Der Rechtsstreit um die Übertragung von Stromproduktionsmengen für einen längeren Betrieb des Kernkraftwerks Brunsbüttel geht vor das Bundesverwaltungsgericht. Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Schleswig will der Betreiber Vattenfall die Möglichkeit der Übertragung von Strommengen aus dem Kontingent des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich auf Brunsbüttel von den Bundesrichtern klären lassen. Das OVG hatte am Mittwoch die Ablehnung eines entsprechenden Antrags durch das Bundesumweltministerium zunächst bestätigt.

Vattenfall hatte im März 2007 beantragt, 15 Terawattstunden aus dem Kontingent des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich auf Brunsbüttel zu übertragen. Dadurch könnte das Kernkraftwerk Brunsbüttel rund zweieinhalb Jahre länger betrieben werden. Die für Brunsbüttel festgeschriebenen Stromproduktionsrechte ermöglichen einen Betrieb bis voraussichtlich ins erste Halbjahr 2010. Mit der beantragten Übertragung verlängert sich die Betriebszeit bis 2012. Das Bundesumweltministerium hatte den Antrag im August 2007 abgelehnt, das Unternehmen hatte gegen die Ablehnung geklagt.

Die Übertragung von Strommengen ist vom Atomgesetz ausdrücklich vorgesehen. Das Kontingent des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich stellt dabei einen Sonderfall dar. Das Umweltministerium vertritt die Auffassung, Strommengen aus diesem Kontingent könnten nicht auf Brunsbüttel übertragen werden. Vattenfall vertritt dagegen die Auffassung, dass eine Übertragung von Mülheim-Kärlich-Mengen auch auf Brunsbüttel möglich ist. Diese Position wird auch durch Rechtsgutachten belegt sowie vom Bundeskanzleramt und dem Bundeswirtschaftsministerium vertreten.
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